Die Mietvertrags-Vergebührung

Die Hundertsatzgebühr beträgt bei Mietverträgen 1% vom "Wert" der wiederkehrenden Leistungen (= des Bestandzinses).

 

Diese werden wie folgt bewertet:

Sowohl bei bestimmter als auch bei unbestimmter Mietvertragsdauer wird maximal der 3-fache Jahreswert als Grundlage herangezogen.

 

Bsp.: Bruttomonatsmietzins € 500

500 x 12 x 3 = 18.000 

18.000 x 0,01 = 180

 

Vergebührungskosten: € 180,--

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