Die Mietvertrags-Vergebührung
Die Hundertsatzgebühr beträgt bei Mietverträgen 1% vom "Wert" der wiederkehrenden Leistungen (= des Bestandzinses).
Diese werden wie folgt bewertet:
Sowohl bei bestimmter als auch bei unbestimmter Mietvertragsdauer wird maximal der 3-fache Jahreswert als Grundlage herangezogen.
Bsp.: Bruttomonatsmietzins € 500
500 x 12 x 3 = 18.000
18.000 x 0,01 = 180
Vergebührungskosten: € 180,--