Energieausweis-Vorlage-Gesetz beschlossen
Das Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz-EAVG)" wurde im Juli 2006 beschlossen und am 3. August 2006 (BGBl. I Nr. 137) kundgemacht.
Das EAVG ist bei Gebäuden, die auf Grund einer vor dem 1.1.2006 erteilten Baubewilligung errichtet wurden, ab 1. Jänner 2009 anzuwenden.
Für genauere Informationen wenden Sie sich an den Immobilientreuhänder Ihres Vertrauens.